Bildungsstreik – Halle/Saale

Bildung revived!

Stellungnahme des StuRa zur Novelle des Hochschulgesetzes

Posted on | Juni 15, 2010 | No Comments

Die aktuelle Novelle des Hochschulgesetzes ist an das Kultusministerium zur Überarbeitung zurückzuweisen.“

Die Novelle des Hochschulgesetzes (Drs. 5/2198) der Landesregierung weist noch immer massiven Überarbeitungsbedarf auf.

Der Studierendenrat der Martin-Luther-Universität würde eine Rücküberweisung an das Kultusministerium und den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur außerordentlich begrüßen.

Wie bereits in der Stellungnahme des Studierendenrates der Martin-Luther-Universität zur Hochschulgesetzesnovelle vom 16. Juli 2009 aufgezeigt wurde, beinhaltet auch die neuerliche Drucksache 5/2198 massive Mängel. Die ausführliche Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem Anhang – in diesem Schreiben möchten wir Sie im Besonderen auf drei Fehlentwicklungen hinweisen.

Der StuRa möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass durch eine Festschreibung der Regelstudienzeit auf fünf Jahre die Novelle sowohl die Profilbildung und wie auch die Attraktivitätssteigerung der Universitäten einschränkt, wenn nicht gar behindert. Diese Form der Überregulierung führt letztlich dazu, dass eine zukunftsfähige Entwicklung der sachsen-anhaltischen Hochschullandschaft ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben wird. Auf eine derartige Regelung sollte von Seiten des Landes verzichtet werden.

Weiter wäre die Kompetenzübertragung von Senat auf Rektorat eine besorgniserregende Entwicklung.

Mit dieser Änderung würde der subsidiäre Aufbau der Hochschulen massiv verletzt, Entscheidungen noch ferner jeglicher Hochschulrealität getroffen und kooperative Entscheidungsfindung und -beteiligung – im Sinne einer transparenten und effektiv arbeitenden- Hochschullenkung blockiert.

Gravierende Bedenken hat der StuRa außerdem bei der Einführung des Ordnungsparagraphen (§30a),

der dazu führen kann, dass unliebsame Studierende exmatrikuliert werden können – da die Handhabung des Ordnungsparagraphen völlig in die Hand des Rektors/ der Rektorin übertragen werden sollen. Strafrechtlich relevante Delikte, auf die der Ordnungsparagraph abzuzielen scheint, sind bereits durch das Strafrecht abgedeckt.

Die ausführliche Stellungnahme des Studierendenrates können Sie im Anhang einsehen.

Diese Stellungnahme will die Aushandlungsprozesse des Parlaments nicht in Frage stellen, sondern würdigt die Arbeit der Beteiligten, sieht sich aber in der politischen Verantwortung derart gravierende Fehlentwicklungen im Hochschulsektor nicht einfach geschehen zu lassen.


Mit freundlichen Grüßen des Studierendenrates

der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.


Hier die Stellungnahme des StuRa als PDF


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